Nach dem Wegfall strenger Schutzmaßnahmen für die
Durchführung von Veranstaltungen fällt auch die Pflicht
zum Tragen eines Mund-
u. Nasenschutzes. Zur Infektionsvermeidung, auch mit anderen saisonal vorkommenden
Erkrankungen, muss ich verstärkt auf ausreichende Belüftung, sowie einen
Mindestabstand von 1,5 m achten.
Lässt sich dieser Abstand nicht einhalten, werde
ich auch zukünftig in diesen Situationen eine Maske tragen.
Ich bitte darum und würden mich freuen, wenn möglichst alle Teilnehmer*innen diesem Beispiel folgen.
Ansonsten
davon stehe ich wie gewohnt und in bewährter Form für Ihre
persönlichen Aufträge gern zur Verfügung.
Nutzen Sie hierfür bitte direkt das Kontaktformular oder wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an mich.